Argumente gegen die Todesstrafe

Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt ab und verurteilt jede Form der Hinrichtung. Eine Strafe wie die Tötung eines Menschen steht vor allem im Widerspruch zu grundlegenden Menschenrechten. Gemäß Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen hat jede*r das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Gemäß Artikel 5 darf niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden. Die Grausamkeit der Todesstrafe zeigt sich nicht nur in der Hinrichtung, sondern auch in der Zeit, die Gefangene unter dem Todesurteil verbringen und in der sie ständig den eigenen Tod vor Augen haben. Die Todesstrafe verletzt somit die unantastbare Menschenwürde.

Der Staat zeigt, wenn er tötet, dass er das Töten unter gewissen Umständen durchaus billigt und dass er es mit den Verfassungsgrundsätzen selbst nicht so genau nimmt, indem er das Recht auf Leben zugunsten von Sicherheitsbedürfnissen verletzt. Hinrichtungen sind eher eine Form von Rache als von Gerechtigkeit.
Die Hinrichtung ist die ultimative, unwiderrufliche Strafe. Im Gegensatz zu anderen Strafen kann ein vollstrecktes Todesurteil nicht revidiert werden. Das Risiko des Justizirrtums, des Missbrauchs oder eines sonstigen Fehlers bei der Verhängung der Todesstrafe, was zur Hinrichtung von Unschuldigen führt, kann selbst in gut funktionierenden Rechtssystemen niemals ausgeschlossen werden.
Länder, die die Todesstrafe vollstrecken, berufen sich häufig auf die Todesstrafe, um Menschen von Verbrechen abzuhalten. Diese Behauptung ist wiederholt diskreditiert worden und es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass die Todesstrafe wirksamer zur Verringerung von Verbrechen beiträge als eine andere Strafe, wie zum Beispiel eine lebenslange Haftstrafe. Es gibt keine kriminologische Rechtfertigung für die Todesstrafe, die die menschenrechtlichen Gründe für ihre Abschaffung überwiegen würde.

Die Todesstrafe wird oft in willkürlichen Rechtssystemen verwendet. In vielen von Amnesty International aufgezeichneten Fällen wurden Menschen hingerichtet, nachdem sie in unfairen Verfahren, auf der Grundlage von durch Folter erzwungenen Beweisen und mit unzureichender rechtlicher Vertretung verurteilt worden waren. In einigen Ländern werden Todesurteile als obligatorische Strafe für bestimmte Straftaten verhängt, was bedeutet, dass die Richter nicht in der Lage sind, die Umstände des Verbrechens oder der angeklagten Person vor der Verurteilung zu berücksichtigen. Ein Todesurteil hängt oft nicht primär von der Schwere einer Tat ab, sondern von Faktoren wie dem Ermittlungsaufwand, von Fehlern, Missverständnissen und Zufälligkeiten.
Das Gewicht der Todesstrafe wird unverhältnismäßig stark von denjenigen getragen, die einen weniger begünstigten sozioökonomischen Hintergrund haben oder einer ethnischen oder religiösen Minderheit angehören. Sie haben nur begrenzten Zugang zu rechtlicher Vertretung und können sich keine qualifizierten Rechtsanwält*innen leisten. Viele Prozesse bleiben weit hinter den international anerkannten Standards für ein faires Gerichtsverfahren zurück. Die Todesstrafe wird damit in diskriminierender Weise angewandt. Einige Staaten nehmen selbst zur Tatzeit minderjährige Straffällige oder Täter*innen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung nicht von der Todesstrafe aus.
In vielen Staaten wird eine Todesstrafe nicht nur für Mord, sondern auch für andere Delikte vorgesehen. Darüber hinaus wird die Todesstrafe als politisches Instrument eingesetzt, insbesondere um politische Gegner*innen zu bestrafen. Aus diesem Grund besteht die Gefahr des politischen Missbrauchs der Todesstrafe wegen ihrer Endgültigkeit, um missliebige Menschen durch Hinrichtung zum Schweigen zu bringen.
Die Grausamkeit der Todesstrafe erstreckt sich nicht nur auf die Gefangenen, sondern auch auf deren Familien, die Gefängniswärter*innen und die Beamt*innen, die eine Hinrichtung durchführen müssen.

Es soll auch berücksichtigt werden, dass eine Strafe den Zweck hat, künftigen Verbrechen vorzubeugen und die Gesellschaft vor Kriminalität zu bewahren. Eine Haftstrafe muss auch den Verurteilten die Möglichkeit geben, Reue zu zeigen und sich zu verändern. Diesem Strafzweck wird die Todesstrafe nicht gerecht. Eine Hinrichtung zerstört jede Möglichkeit der Resozialisierung oder der Entschädigung im Falle eines Fehlurteils.
Aus diesen Gründen fördert Amnesty die Abschaffung der Todesstrafe. Alternative Strafformen müssen also vorgesehen werden, die der Schwere des Verbrechens angemessen sind und die Menschenrechte nicht verletzen.

Quellen:
Amnesty International: Wenn der Staat tötet: Argumente Pro & Kontra Todesstrafe
Eric Prokosch, Amnesty International: Human Rights vs. the Death Penalty: Abolition and Restriction in Law and Practice (ACT 50/13/98)

12. Oktober 2021