Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt ab und verurteilt jede Form der Hinrichtung. Eine Strafe wie die Tötung eines Menschen steht vor allem im Widerspruch zu grundlegenden Menschenrechten. Gemäß Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen hat jede*r das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Gemäß Artikel 5 darf niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden. Die Grausamkeit der Todesstrafe zeigt sich nicht nur in der Hinrichtung, sondern auch in der Zeit, die Gefangene unter dem Todesurteil verbringen und in der sie ständig den eigenen Tod vor Augen haben. Die Todesstrafe verletzt somit die unantastbare Menschenwürde. Weiterlesen